Im ADW Vorstand wurde einstimmig die Bezuschussung von Fortbildungen beschlossen. Ihr könnt also ab sofort einen Antrag auf die Bezuschussung eures Judge-und Trainer-Seminars stellen.
Auch Anträge auf andere artverwandte (vereinsrelevante) Fortbildungen sind möglich, erfragt dies aber bitte zuvor beim Vorstand.
Die genaue Ordnung des Zuschusswesens lautet:
Satzung / Ordnung Zuschusswesen
1. Der ADW stellt, soweit die Mittel es zulassen, für Lehrgänge (z.B. Trainer-, Schiedsrichterausbildung) jährlich Zuschüsse i.H.v. 1.000,00 € zur Verfügung.
2. Bei der Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen werden Mitglieder des ADW mit einem anteiligen Zuschuss unterstützt.
3. Zuschüsse werden nur gewährt, sofern sie nicht für die gleiche Maßnahme vom DWWV gewährt werden.
4. Erstattet werden maximal 50 % der nachgewiesenen Kosten eines Lehrganges.
5. Sollte die Antragssumme die Höchstgrenze von 1.000,00 € überschreiten, wird diese unter allen Antragstellern anteilig aufgeteilt.
6. Die ausgezahlten Zuschüssen sind Kredite des ADW, die mit den Honoraren bei Einsätzen der Trainer / Schiedsrichter bei ADW Maßnahmen verrechnet werden.
7. Die Zuschussempfänger verpflichten, als Honorarkräfte an Maßnahmen des ADW teilzunehmen. Eine etwaige Nichtteilnahme an einer Maßnahme muss entschuldbar begründet sein, andernfalls ist der Kredit ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
8. Je Kalenderjahr kann maximal ein Lehrgang pro Person bezuschusst werden.
9 Erstattungsanträge müssen spätesten am 15.01. eines Folgejahres, in dem der Lehrgang stattgefunden hat, bei der Geschäftsstelle des ADW eingereicht sein,.
10. Später eingereichte Anträge finden keine Berücksichtigung.
11. Mit der Annahme eines Zuschussbetrages erkennt der Zuschussempfänger die Ordnung an.